Compliance und Korruptionsprävention

Schwerpunktthemen von Compliance sind unsere Regeltreue, Korruptionsprävention und der Code of Conduct.

DW Corporate Communications | Compliance | Symbolbild
Bild: gradyreese/iStock.com

Mission-Statement der Geschäftsleitung:  

"Als steuerfinanzierte, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist die DW in besonderem Maße auf das Vertrauen von Nutzenden und der Öffentlichkeit angewiesen. Eine starke Compliance schützt die Reputation der DW und ist ein wesentlicher Faktor für nachhaltigen Erfolg. Compliance ist Teil der DW-Unternehmens- und Führungskultur und wird von allen Mitarbeitenden aktiv gelebt."

Zentrale Anlaufstelle für Compliance-Angelegenheiten in der DW ist unsere Compliance-Beauftragte. Sie ist direkt dem Director General (dem Intendanten) zugeordnet und fachlich unabhängig, d.h. Prüfungen und Einschätzungen erfolgen eigenständig, ohne Weisungen. Mitarbeitende, Führungskräfte sowie Externe können sich vertraulich an sie wenden.  

Wesentliche Aufgabenfelder

Code of Conduct: verbindliche Verhaltensvorgaben der DW 

Die verbindlichen Grundsätze und Verhaltensvorgaben, die unser alltägliches Handeln und den Umgang untereinander leiten, sind in unserem Code of Conduct (CoC) zusammengefasst. Dieser ist in den 32 Sendesprachen verfügbar und wird allen Mitarbeitenden vor Antritt der Tätigkeit übermittelt.  

Korruptionsprävention 

Die Compliance-Beauftragte ist als Ansprechperson für Korruptionsprävention nach Punkt 5 der Bundesrichtlinie zur Korruptionsprävention in der Verwaltung benannt. Durch die Unterstützung und Beratung von Mitarbeitenden, wird Korruptionsrisiken vorgebeugt. Hinweise auf korruptionsrelevante Sachverhalte und mögliche Verstöße können an die Compliance-Beauftragte gemeldet werden. Alternativ kann der Weg über unsere externe Korruptionsbeauftragte genutzt werden. 

Hinweis: Der Begriff Korruption umfasst verschiedene Verhaltensweisen, er kann vereinfacht als jede Form des Missbrauchs anvertrauter Macht beschrieben werden.

Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz 

Um Verstöße gegen Gesetze oder Regeln zu vermeiden und Schaden von der DW und unseren Mitarbeitenden abzuwenden, nehmen wir Hinweise auf mögliches Fehlverhalten entgegen und prüfen diese unvoreingenommen. Die Entgegennahme erfolgt durch Compliance.  

Sie können Hinweise über folgende Wege melden:

• E-Mail an [email protected]
• Meldung über das digitale Hinweisgebersystemder DW (auch anonym)
• 
Meldung an die externe Korruptionsbeauftragte der DW

Ausführliche Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) finden Sie auf diesen Seiten des Bundesamts für Justiz, das als externe Meldestelle ebenfalls Meldungen in Bezug auf die DW entgegennehmen kann (externe Meldestelle des Bundes).

Die DW im ARD-Netzwerk

ARD Compliance Standards

Die DW ist Teil der ARD und steht im fortlaufenden Austausch mit den Rundfunkanstalten der ARD. Compliance ist ein Kernelement der gemeinsamen Unternehmenskultur. In einem gemeinsamen Leitfaden wurden Mindeststandards und gemeinsame Zielsetzungen formuliert, zu denen sich die ARD bekennt und auf die die Häuser hinwirken.