Aus für Tabakwerbung besiegelt
18. September 2020Nach jahrelangen Diskussionen wird die Werbung für gesundheitsschädliches Rauchen in Deutschland weiter eingeschränkt. Der Bundesrat billigte abschließend ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz. Es greift schrittweise.
So kommt ab dem 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden, Litfaßsäulen oder Haltestellenhäuschen für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer gilt es ab dem Januar 2023, für Elektro-Zigaretten ab dem 1. Januar 2024. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung dann noch angebracht werden.
Schon ab kommenden Jahr ist Kinowerbung fürs Rauchen tabu, wenn der gezeigte Film für unter 18-Jährige freigegeben ist. Schluss sein wird dann auch mit dem Verteilen von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften - etwa bei Musikfestivals. Bereits verboten ist Tabakwerbung in Deutschland in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.
In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf für weitere Beschränkungen noch am Widerstand der konservativen Regierungsparteien CDU und CSU gescheitert. Zuletzt hatte aber auch die zuständige Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) ein Werbeverbot als längst überfällig bezeichnet. "Gesundheitsschutz muss hier an erster Stelle stehen", sagte Klöckner. Tabakerzeugnisse und nikotinhaltige E-Zigaretten hätten ein hohes Suchtpotenzial.
Schlüsselreiz weg
Mediziner fordern seit langem umfassende Werbeverbote, um vor allem junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu schützen. Viele Studien belegten, dass Werbung gerade bei Kindern und Jugendlichen die Attraktivität von Tabakprodukten erhöhe, erläuterte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. "Auch für abhängige Raucher setzt Werbung ständig Schlüsselreize, die einen Ausstieg aus der Sucht erschweren." Daher sei es gut, dass endlich ein Verbot von Tabakaußenwerbung komme.
Zum Schutz von Kindern forderte Reinhardt weitere Schritte der Regierung: "Dringend notwendig ist ein Rauchverbot in Autos, wenn Kinder und Jugendliche mit an Bord sind." In Fahrzeugen entspreche die Feinstaubbelastung durch Tabakrauch etwa der einer durchschnittlich verrauchten Bar. "Wenn Vernunft und Verantwortungsgefühl fehlen, sind sanktionsbewehrte Verbote unumgänglich", betonte Reinhardt.
wa/jj (dpa, afp)