1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Bischof Williamson verurteilt

16. April 2010

Richard Williamson von der ultra-konservativen Piusbruderschaft wurde vom Amtsgericht Regensburg zu 10.000 Euro Strafe verurteilt. Der Geistliche hatte den Massenmord an den Juden in Nazi-Gaskammern bestritten.

https://p.dw.com/p/MyWV
Leerer Sitzplatz im Amtsgericht (Foto: dpa)
Der Platz des Angeklagten im Regensburger Amtsgericht blieb leerBild: picture-alliance/dpa

Wegen Leugnung des Holocausts muss der Brite nun 10.000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn am Freitag (16.04.2010) in Abwesenheit wegen Volksverhetzung. In der Urteilsbegründung heißt es, er habe billigend in Kauf genommen, dass seine Äußerungen, die er bei einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender gemacht hatte, auch in Deutschland verbreitet würden.

Ihm sei bewusst gewesen, dass er sich mit der Leugnung des Holocausts hierzulande strafbar mache. Amtsrichterin Karin Frahm blieb mit ihrem Strafmaß geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 120 Tagessätze zu je 100 Euro gefordert hatte.

Auftritt untersagt

Richard Williamson (Foto: ap)
Seine Äußerungen lösten einen Skandal aus: Bischof Richard WilliamsonBild: AP

Der in London lebende Bischof selbst war trotz einer Vorladung nicht vor Gericht erschienen. Seine Pius-Bruderschaft hatte ihm einen öffentlichen Auftritt untersagt. Sein Anwalt Matthias Loßmann ließ wissen, ohne dieses Verbot wäre der 70-Jährige gerne gekommen.

In einem Fernsehinterview mit einem schwedischen Sender hatte Williamson die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich geleugnet. Das Gespräch war im November 2008 im bayerischen Zaitzkofen im Landkreis Regensburg aufgezeichnet worden, wo der deutsche Ableger der rechtsgerichteten Piusbruderschaft das Priesterseminar "Herz Jesu" betreibt. Williamson hielt sich dort auf, weil ein aus Schweden stammender Diakon dort zum Priester geweiht werden sollte.

Einspruch löste Prozess aus

Wegen dieser Äußerungen hatte die deutsche Staatsanwaltschaft ihn bereits im Oktober 2009 per Strafbefehl zur Zahlung von 12.000 Euro aufgefordert. Weil er dagegen Einspruch einlegte, kam es zu dem Prozess. Da es sich um ein so genanntes Strafbefehlsverfahren handelte, musste der Geistliche nicht zwingend vor Gericht erscheinen.

Zum Skandal kam es schließlich, als im Januar vergangenen Jahres Papst Benedikt XVI. Williamson und drei weitere exkommunizierte Bischöfe der Piusbruderschaft wieder in die katholische Kirche aufnahm. Denn genau zu dieser Zeit wurde auch der Inhalt des Interviews mit Williamson bekannt, so dass der Vatikan weltweit schwere Kritik erntete. Benedikt räumte später Fehler bei der Aufhebung der Exkommunikation ein und erklärte, von der Holocaust-Leugnung erst nach seiner Entscheidung erfahren zu haben.

Autorin: Eleonore Uhlich (dpa, apn, afp)
Redaktion: Oliver Samson

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen

Mehr zum Thema

Weitere Beiträge anzeigen