Kein NPD-Verbotsantrag der Regierung
18. März 2013Die FDP könne einem Verbotsantrag nicht zustimmen, sagte der Chef der Liberalen, Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler nach einer Klausurtagung des Parteivorstandes in Berlin. Er spreche dabei für alle fünf FDP-Minister in der Bundesregierung. Die FDP sei überzeugt, dass "man Dummheit nicht verbieten kann." Die NPD müsse mit politischen Mitteln bekämpft werden.
Damit dürfte auch der Beschuss der Bundesregierung feststehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte bis Ende März eine einmütige Entscheidung des Kabinetts angekündigt. Das Kanzleramt äußerte sich zunächst nicht zu dem Vorstoß des liberalen Koalitionspartners. Die nächste Kabinettssitzung findet am Mittwoch statt.
Viele Skeptiker
Merkel und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatten sich in der Vergangenheit zurückhaltend bis skeptisch zu der Entscheidung des Bundesrates verhalten, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut einen Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD zu stellen. Friedrich sagte, er habe der Bundesregierung nie empfohlen, einen solchen Antrag zu stellen.
Stattdessen hatten die Bundesländer im Dezember beschlossen, einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu nehmen. 2003 war ein Verbotsverfahren aller drei Verfassungsorgane – Bundestag, Bundestag und Bundesrat – in Karlsruhe gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes auch Posten in der Führungsebene der Partei besetzt hatten. In der Union waren in den letzten Wochen Befürchtungen laut geworden, dass auch ein neuer Versuch, die NPD verbieten zu lassen, scheitern könne.
Graumann: "Fatales Zeichen"
Die SPD zeigte sich enttäuscht von dem Schritt der FDP. Es sei unerträglich, wenn die Kanzlerin die gesamte Verantwortung auf die Bundesländer schiebe, sagte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Die Politik brauche die Geschlossenheit der Demokraten.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann warf Rösler Verharmlosung der NPD vor und sprach von einem fatalen und falschen Zeichen. Es gehe nicht darum, dass man Dummheit nicht verbieten könne, sondern darum, "das Wirken einer freiheitsfeindlichen, faschistischen und rassistischen Partei unmöglich zu machen."
Hohe Hürden für Parteiverbot
Bislang hat das Bundesverfassungsgericht erst zweimal ein Parteienverbot ausgesprochen: 1952 gegen die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes kann das Bundesverfassungsgericht Parteien als verfassungswidrig verbieten, wenn sie "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger drauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".
Dabei reicht es nicht aus, wenn eine Partei die freiheitliche Ordnung ablehnt - vielmehr muss eine "aktiv kämpferische aggressive Haltung" hinzukommen, mit der diese Ordnung beseitigt werden soll, wie es im KPD-Urteil des Verfassungsgerichts von 1956 heißt.
gmf/mm (afp, dpa, epd)