Der Geisteszustand des Anders Behring Breivik
16. April 201277 Tote, mehr als 800 Geschädigte vor Gericht, mindestens 150 Zeugen – der Prozess gegen den geständigen Massenmörder von Oslo und Utøya, Anders Behring Breivik, ist das umfangreichste Rechtsverfahren, das Norwegen in jüngerer Zeit erlebt hat. Bei den Verhandlungen, die am Montag (16.04.2012) begonnen haben, geht es vor allem um die Rekonstruktion des Tathergangs, die Motive des Täters und die Frage, ob der Angeklagte während der Tat zurechnungsfähig war.
Inhaltlich ist der Sachverhalt eindeutig. Dass Anders Behring Breivik am 22. Juli 2011 in Oslo eine Bombe zündete und auf der Insel Utøya wahllos auf Jugendliche eines Zeltlagers schoss, hat er selbst zugegeben. Er hält sich aber nicht für schuldig. Breivik sagt, er befinde sich in einem Feldzug gegen den Islam, der in Norwegen Überhand nehme. Die regierenden Sozialdemokraten seien für den starken Zuzug von Moslems verantwortlich. Daher legte er die Bombe im Regierungsviertel und verübte das Massaker an den Teilnehmern eines Sommerlagers der Jugendorganisation der regierenden Sozialdemokraten, AUF.
Rechtspsychiatrische Gutachten widersprechen sich
Ob die Anschläge die Taten eines geistig Verwirrten sind oder nicht, haben zwei rechtspsychiatrische Gutachten zu ergründen versucht. Im November vergangenen Jahres bescheinigte ein Expertenteam Breivik, an einer paranoiden Schizophrenie zu leiden. In der vergangenen Woche wurde allerdings das Gegenteil bestätigt: Abgesehen von einer narzistischen und antisozialen Persönlichkeitsstörung sei der Täter nicht psychisch krank.
Damit liegt es nun am Gericht, sich im Verlauf des Prozesses einen eigenen Standpunkt zu erarbeiten. Plädiert es auf unzurechnungsfähig, bedeutet dies die Einweisung in eine geschlossene Abteilung der Psychiatrie. Alle drei Jahre muss dann eine mögliche Entlassung geprüft werden, die Einweisung kann so aber auch lebenslang dauern. Zurechnungsfähigkeit dagegen würde eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis für den 33-Jährigen bedeuten.
Prozess als Forum für radikale Ansichten
Der Angeklagte selbst zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis des zweiten Gutachtens. Er bereue seine Tat nicht und wolle vor Gericht sein Bedauern bekunden, dass er nicht noch mehr Unheil angerichtet habe, ließ er über seinen Anwalt Geir Lippestad verkünden. Die Verteidigung hat zudem angekündigt, dass sie radikale Islamisten und ausgemachte Rechtsextremisten vor Gericht vorladen wolle. Damit solle untermauert werden, dass der Angeklagte bei Vorbereitung und Durchführung seiner Anschläge nicht unter Zwangsvorstellungen gelitten habe, sondern dass sich Norwegen tatsächlich in einem Krieg befinde.
Als Zeugen hat die Verteidigung unter anderem den Islamistenführer Mullar Krekar benannt, der Ende März 2012 vom Amtsgericht Oslo wegen Todes- und Terrordrohungen zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, sowie den Blogger Peder Jensen, besser bekannt unter seinem Internet-Pseudonym "Fjordman". Jensen diente Breivik unter anderen als Inspirationsquelle beim Verfassen seines sogenannten Manifests, in dem er die Motive für seine Taten niedergeschrieben hat.
Vorsichtig vorgehender Solo-Terrorist
Die Überzeugung, dass Breivik als einsamer Wolf agierte, der im Internet zu seinem Rudel stieß, ist derzeit unumstritten. Es sei die Tat eines Solo-Terroristen, der sehr vorsichtig vorgegangen sei, konstatierte der norwegische Geheimdienst PST im März in einer eigenen Analyse der Ereignisse. Einen solchen Täter hätte man nur mit konkreten Hinweisen enttarnen können. Die Seiten im Internet zu beobachten, auf denen sich solche Täter zeigen, dazu hätte man nicht genügend Ressourcen gehabt, so die Schlußfolgerung beim PST. Die Behörde bedauere, ihn nicht gestoppt zu haben. Fehler gestand sie jedoch nicht ein.
Der auf zehn Wochen angelegte Prozess wird vor allem um die Frage von Breiviks psychischer Gesundheit kreisen und rechtsradikale und islamfeindliche Strömungen in der norwegischen Gesellschaft beleuchten. Das Urteil soll kurz vor dem ersten Jahrestag der Anschläge Mitte Juli bekannt gegeben werden.