Deutschland: Zehn Jahre Haft für Chef einer Miliz aus Syrien
18. Dezember 2024Das Oberlandesgericht Hamburg hat gegen einen früheren Anführer einer regierungstreuen Miliz in Syrien wegen Kriegs- und Menschheitsverbrechen eine Haftstrafe von zehn Jahren verhängt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sprach es den 47-Jährigen unter anderem wegen entsprechender Taten im Zusammenhang mit Folter, Freiheitsberaubung und Versklavung schuldig.
Laut Anklage war der Beschuldigte während des syrischen Bürgerkriegs in den Jahren 2013 bis 2015 ein führendes Mitglied der Schabiha-Miliz in der syrischen Hauptstadt Damaskus, die im Auftrag der Staatsführung um den langjährigen Machthaber Baschar al-Assad agierte. Sie wurde etwa vom Regime mit der Einrichtung von Checkpoints in Damaskus beauftragt. Ziel war es, Protest gegen Assad zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern.
Misshandlungen und Verschleppungen
Als Milizionär war der Mann nach Feststellungen deutscher Ermittler an Misshandlungen und Verschleppungen beteiligt. In mehreren Fällen soll er etwa Menschen gefangengenommen und zur Zwangsarbeit an einer nahen Front eingesetzt haben. Diese mussten Sandsäcke für Befestigungen schleppen, wobei sie unter Beschuss gerieten. Sie erhielten keine Nahrungsmittel oder Getränke.
Die Zwangsarbeit wertete das Gericht als Versklavung. Mehrere der Opfer, die als Zeugen im Prozess aussagten, berichteten nach Angaben des Vorsitzenden Richters von Misshandlungen durch den Angeklagten. In Damaskus nutzte er demnach seine Stellung aus, um sich in Läden von eingeschüchterten Besitzern umsonst zu bedienen. In einem anderen Fall soll der Beschuldigte laut Anklage dafür gesorgt haben, dass ein Gefangener der Miliz brutal mit Plastikrohren verprügelt wurde.
Die Bundesanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger des 47-Jährigen hatten Freispruch beantragt. Das Hamburger Gericht hörte mehr als 25 Zeugen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
In Bremer Asylunterkunft erkannt
Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts im Februar 2016 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Ein syrischer Mitbewohner in einer Unterkunft erkannte ihn und zeigte ihn an. Am 2. August 2023 wurde der Angeklagte in Bremen festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Syrien versank nach zunächst friedlichen Protesten im Zuge des Arabischen Frühlings 2011 in einem blutigen Bürgerkrieg. In diesem kämpften diverse Gruppierungen mit unterschiedlichen Zielen, darunter unter anderem auch die Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) gegen das Regime. Ausländische Staaten wie die Türkei, Iran und Russland mischten sich ein. Millionen Syrer wurden vertrieben.
Erfolgreiche Offensive der Aufständischen
Nach Jahren relativer Ruhe im Bürgerkrieg brach die Herrschaft von Assad vor eineinhalb Wochen zusammen, als Kämpfer unter Führung der islamistischen Miliz Haiat Tahrir al-Scham (HTS) eine Offensive gegen ihn starteten. Assad floh nach Russland. Die HTS und mit ihr verbündete Milizen übernahmen anschließend die Macht in Damaskus.
Kriegs- und Menschheitsverbrechen werden in Deutschland nach dem 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch verfolgt, das auf internationaler Ebene vereinbarte Strafvorschriften umsetzt. Diese regeln die Verfolgung von Völkermord und anderen Verbrechen, die in Kriegen oder bei im Rahmen systematischer Gewaltkampagnen gegen die Zivilbevölkerung verübt werden.
kle/sti (afp, dpa)