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Politik

Videoüberwachung bleibt umstritten

27. Oktober 2019

Kameras auf Bahnhöfen und Plätzen gehören schon lange zum Alltag. Computer-Programme zur automatischen Gesichtserkennung noch nicht. Das könnte sich in Deutschland aber schon bald ändern.

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BG Gesichtserkennungssysteme | Monitor mit einem Gesichtserkennungsprogramm des Fraunhofer Instituts
Bild: picture-alliance/imageBROKER/J. Tack

Der deutsche Innenminister war begeistert: "Die Systeme haben sich in beeindruckender Weise bewährt, so dass eine breite Einführung möglich ist", sagte Horst Seehofer im Oktober 2018. Und weiter: "Die Ergebnisse zeigen, dass die Technik zur Gesichtserkennung unsere Polizistinnen und Polizisten im Alltag erheblich unterstützen kann." Die Euphorie des für öffentliche Sicherheit verantwortlichen Politikers bezog sich auf das Pilotprojekt zur Gesichtserkennung am großen Berliner Umsteigebahnhof Südkreuz. Hier verkehren neben innerstädtische Bahnen auch Fernzüge bis ins benachbarte Ausland. 

An diesem Verkehrsknotenpunkt mit vielen Geschäften haben sich 300 Freiwillige fast ein Jahr lang auf ihrem Weg zur Arbeit oder beim Shoppen von Videokameras überwachen lassen. Das Besondere daran: Ihre Gesichter waren zuvor in einer Datenbank gespeichert worden. So, wie es die Polizei mit Tatverdächtigen macht. Diese Bilder wurden mit den permanent aktualisierten Aufnahmen der an allen Ecken des Bahnhofs installierten Kameras abgeglichen. Speziell für den Test konzipierte Computer-Software meldete immer dann Treffer, wenn eine Testperson im Blickfeld der videoüberwachten Bereiche auftauchte.

Deutschland Pilotprojekt Sicherheitsbahnhof Berlin-Südkreuz Thomas de Maiziere
Horst Seehofers Vorgänger als Innenminister, Thomas de Maizière (vorne links), 2017 als Testperson am Bahnhof Südkreuz Bild: picture-alliance/dpa/M. Schreiber

Die durchschnittliche Trefferrate lag nach Angaben des Innenministeriums bei 80 Prozent. Jede fünfte Person blieb also unerkannt. Wesentlich kleiner soll die Zahl der klassischen Falschmeldungen gewesen sein: Nur bei einem von 1000 Bildabgleichen sei jemand durch das System "fehlerhaft erkannt" worden. Im Ernstfall könnte das allerdings schlimme Folgen für unschuldige Personen haben, wenn sie als vermeintlich von der Polizei gesuchte Kriminelle verhaftet werden.

Ein aktuelles Urteil zur Gesichtserkennung

Trotz dieses Risikos lobte auch Bundespolizei-Präsident Dieter Romann die neuen Möglichkeiten der Gesichtserkennung: Die Technik erleichtere es, Straftäter ohne zusätzliche Polizeikontrollen zu erkennen und festzunehmen. "Dies bedeutet einen erheblichen Sicherheitsgewinn." Noch aber müssen sich Romann und Innenminister Seehofer gedulden, weil es keine klare gesetzliche Regelung für diese hohe Kunst der Überwachung gibt.

Rückenwind haben die Befürworter der umstrittenen Technik am Mittwoch aus Hamburg bekommen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt erklärte die Anordnung des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar für rechtswidrig, eine brisante Bild-Datenbank vom gewalttätigen G20-Gipfel 2017 zu löschen. Mit Hilfe der Gesichtserkennungssoftware "Videmo 360" suchte die Polizei Tatverdächtige, die sich an den Ausschreitungen beteiligt haben sollen.

G20 Welcome to hell
Mit biometrischer Gesichtserkennung will die Polizei Gewalttäter beim G20-Gipfel in Hamburg 2017 aufspürenBild: Reuters/F.Bensch

Die Aufnahmen stammen größtenteils von mobilen und fest installierten Überwachungskameras. Aber auch private Fotos und Videos von Demonstrationen sind dabei. Bei den Protesten kam es immer wieder zu massiven Ausschreitungen. Das gesamte Bild-Material liegt gegen den Willen des Hamburger Datenschutzbeauftragten noch immer auf den Rechnern der Polizei. Es gebe aber keine gesetzliche Grundlage dafür, biometrische Profile von Massen unbescholtener Bürger auf Vorrat zu speichern, "um sie irgendwann einmal gegen einen Verdächtigen abzugleichen", so Caspar. 

Datenschützer wehrt sich gegen Vorratsdatenspeicherung 

Caspar will nun prüfen, ob er gegen die aus seiner Sicht unerfreuliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung einlegt. Derweil kann sich Innenminister Seehofer in seinem Kurs bestätigt fühlen. Seit Mitte Juni läuft am Berliner Südkreuz das zweite Projekt zur Gesichtserkennung. Details dazu stehen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Alternative für Deutschland (AfD). Demnach verspricht sich die Bundespolizei eine "effektivere Gefahrenabwehr", indem sie typische Szenarien auf Bahnhöfen simuliert. Zum Beispiel abgestellte Gepäckstücke, "die sich über einen längeren Zeitraum herrenlos am gleichen Ort befinden", oder das "Erkennen von Personenströmen/Ansammlungen".

Deutschland 40-Jähriger stößt in Frankfurt Mutter und Kind vor Zug - Achtjähriger stirbt
Mehr Sicherheit durch Gesichtserkennung? Spurensicherung nach dem Tod eines Kindes am Frankfurter Hauptbahnhof Bild: picture-alliance/dpa/F. Rumpenhorst

Bedrohliche oder gar tödlich endende Situationen gibt es immer wieder auf deutschen Bahnhöfen. Ende Juli kam in Frankfurt am Main ein achtjähriger Junge ums Leben, der von einem Mann ins Gleisbett gestoßen worden war. Innenminister Seehofer reagierte darauf mit einer Sicherheitsoffensive. Bis Ende 2024 sollen in Deutschland nahezu alle großen Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet werden. Biometrische Gesichtserkennung werde dabei ein "wichtiges Unterstützungsinstrument" sein.

Verfassungsbeschwerde gegen automatisierte Passbild-Abfrage

Für seine weitreichenden Pläne benötigt der Innenminister allerdings die Unterstützung der gesamten Bundesregierung. Ob er die bekommt, ist keinesfalls sicher. Die Meinungsbildung sei "noch nicht abgeschlossen", heißt es zur AfD-Frage nach den Schlussfolgerungen auf das erste Projekt am Bahnhof Südkreuz. Anders als in Seehofers Christlich-Sozialer Union (CSU) und ihrer Schwesterpartei CDU gibt es bei den mitregierenden Sozialdemokraten (SPD) auch skeptische Stimmen.     

Wie geht biometrische Gesichtserkennung?

Widerstand gegen den immer mehr um sich greifenden Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung gibt es aber auch von anderer Seite. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat im Juli Verfassungsbeschwerde gegen die automatisierte Abfrage biometrischer Passbilder durch Polizei und Geheimdienste erhoben. Bis 2017 war das nur zum Zwecke der Strafverfolgung erlaubt, nach einer Gesetzesnovelle ist es auch ohne konkreten Verdacht möglich. Rechtsanwalt Bijan Moini von der GFF befürchtet nun, dass eine "bundesweite Datenbank biometrischer Merkmale entsteht".       

Deutsche Welle Marcel Fürstenau Kommentarbild ohne Mikrofon
Marcel Fürstenau Autor und Reporter für Politik & Zeitgeschichte - Schwerpunkt: Deutschland