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DJV: Journalisten sollten die Türkei meiden

14. August 2023

Der Deutsche Journalisten-Verband rät Medienschaffenden von beruflichen wie privaten Reisen in die Türkei ab. Der DJV reagiert damit auf die vorübergehende Festnahme einer Bundestagsabgeordneten bei der Einreise.

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Berlin | Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke)
Die bei der Einreise in die Türkei für mehrere Stunden festgenommene Linken Abgeordnete Gökay Akbulut bei einer Rede im Bundestag (Archivbild)Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa/picture alliance

Die kurzzeitige Festnahme der Linken Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut bei ihrer Einreise in die Türkei Anfang August zeige "ein weiteres Mal, dass die Erdogan-Autokratie ihre Kritiker als militante Staatsfeinde betrachtet und verfolgt, wenn sie die Möglichkeit dazu hat", sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Frank Überall. Wenn selbst die parlamentarische Immunität einer Abgeordneten nicht vor einer Festnahme schütze, sei die Gefahr für Journalistinnen und Journalisten umso größer.

"Unkalkulierbares Risiko"

Überall sagte weiter: "Wer sich als Journalist schon einmal kritisch in den eigenen Beträgen und in den sozialen Netzwerken über die Türkei, ihren Präsidenten oder die Regierungspartei AKP geäußert hat, sollte sich von dem Land fernhalten." Alles andere sei ein unkalkulierbares Risiko.

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte in der Bundespressekonferenz, ob Medienschaffende in der Türkei einer stärkeren Gefährdung ausgesetzt seien, könne sie "an dieser Stelle nicht bewerten". Sie verwies wie der DJV auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Diese enthielten bereits seit Längerem Warnungen vor einer möglichen Festnahme oder Einreisesperren.

Erdogan spricht mit Journalisten
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und die Meinungsfreiheit - ein spezielles VerhältnisBild: AP/dpa/picture alliance

Konkret heißt es in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes: "Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können zum Beispiel bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder 'Liken' von Beiträgen in sozialen Medien (...) für eine Strafverfolgung ausreichen". Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren seien "auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung".

Festnahme wegen "angeblicher Terrorpropaganda"

Die in der Türkei geborene Linken-Politikerin Akbulut war bei der Anreise zu einem Familienbesuch am 3. August kurzeitig festgenommen worden. Ein von den türkischen Behörden wieder gelöschter Haftbefehl sei wegen "angeblicher Terrorpropaganda" ausgestellt worden, sagte Akbulut dem "Mannheimer Morgen". Sie habe erst in der Türkei am Flughafen erfahren, dass ein Haftbefehl gegen sie vorliege. Grund war demnach ein vier Jahre alter Post in den Sozialen Medien. Akbulut verwies auf ihren kurdisch-alevitischen Hintergrund. Die Bundesregierung setzte sich für ihre Freilassung ein.

Die 40-Jährige ist seit 2017 Mitglied des Bundestags. Sie hat sich wiederholt kritisch über die türkische Regierung geäußert und setzt sich für eine Aufhebung des deutschen Betätigungsverbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK ein. Seit 1993 sind Aktivitäten der PKK und ihrer Teilorganisationen in Deutschland verboten. In der Türkei, Europa und den USA gilt die PKK als Terrororganisation. Die PKK und die türkische Regierung bekämpfen sich seit Jahrzehnten.

qu/sti (dpa, epd, afp)