Todesstrafe: Kopfschuss
25. März 2010Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hatte am Montag (22.03.2010) mitgeteilt, dass trotz internationaler Proteste in Belarus zwei verurteilte Mörder am 19.03.2010 hingerichtet worden seien. Die Justiz habe die Mutter eines der Hingerichteten über die Vollstreckung der Todesstrafen informiert.
Bei einer Mahnwache für die Hingerichteten in Minsk sind am Dienstag (23.03.2010) vier Menschenrechtsaktivisten festgenommen worden. Ihnen droht AI zufolge eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.
Lukaschenko lehnt Gnadengesuche ab
Die beiden hingerichteten Männer waren von Bezirksgerichten in getrennten Verfahren wegen zweifachen Raubmordes beziehungsweise sechsfachen Mordes zum Tode verurteilt worden. Das oberste Gericht in Minsk hatte im Oktober 2009 die Urteile bestätigt.
Die Anwälte der Männer beklagten nach Angaben von AI schwere Verfahrensfehler. Einer der Häftlinge soll mit Schlägen zu einem Geständnis gezwungen worden sein. Beide hatten erfolglos gegen das Urteil Berufung eingelegt. Staatspräsident Lukaschenko wies ihre Gnadengesuche ab.
Europarat: Schwerer Rückschlag
Der Europarat, der unter anderem die Menschenrechtsstandards in Europa überwacht, verurteilte die Hinrichtungen in Belarus scharf. Es sei ein schwerer Rückschlag für die Bemühungen, das Land den europäischen Werten näher zu bringen, heißt es in einer in Straßburg veröffentlichten Erklärung. Der Europarat wolle Belarus dabei helfen, seine Isolation in Europa zu beenden. Dafür sei es aber nötig, dass Hinrichtungen unterblieben.
Belarus gehört nicht dem Europarat an. Es ist das einzige europäische Land, das noch die Todesstrafe verhängt. Die letzten Exekutionen gab es nach offiziellen Angaben 2008. Damals wurden fünf Menschen zum Tod verurteilt, vier davon hingerichtet. Seit 1991 wurden laut einer Schätzung von AI insgesamt bis zu 400 Menschen mit einem Schuss in den Hinterkopf hingerichtet. Die Angehörigen werden erst im Nachhinein informiert.
Minsk zu Moratorium aufgefordert
Der Europarat, die EU und Menschenrechtsorganisationen haben von der Führung in Minsk wiederholt die Abschaffung der Todesstrafe gefordert. Der Präsident des belarussischen Verfassungsgerichts, Walentin Sukalo, erklärte aber, die Justiz sei nur zu einem Moratorium bereit. Auf Druck des Europarates prüft eine Arbeitsgruppe seit Februar 2010 eine solche Übereinkunft. Belarussische Politiker verweisen darauf, dass 1996 bei einem Referendum eine Mehrheit von 80 Prozent die Abschaffung der Todesstrafe abgelehnt habe.
Autor: Markian Ostaptschuk (afp, dpa, kna)
Redaktion: Julia Kuckelkorn