EU verklagt Deutschland wegen Naturschutzrecht
18. Februar 2021Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Versäumnisse bei Ausweisung und Erhalt von Naturschutzgebieten. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde mit. Konkret geht es um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Deren Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten.
Vertragsverletzungsverfahren
Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch räumte Berlin die Bedenken im Laufe der Jahre nicht aus.
Fristen längst verstrichen
Mittlerweile sei die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland" in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission jetzt mit. Die Behörde bemängelte unter anderem, dass "die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar" seien.
Wirksamkeit von Maßnahmen gefährdet
Die EU-Kommission gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, "für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen". Dies habe "erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit" der Maßnahmen. Sollte es zu einer Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof kommen, drohen hohe Strafzahlungen.
uh/qu (dpa,afp)