1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

EU verklagt Deutschland wegen Naturschutzrecht

18. Februar 2021

Seit Jahren verstößt Deutschland gegen Vorgaben der EU zum Natur- und Artenschutz. Die Brüsseler Kommission zieht deshalb vor den Europäischen Gerichtshof.

https://p.dw.com/p/3pYA7
 Naturwunder in Deutschland Lüneburger Heide
Die Lüneburger Heide ist schon seit Jahren als Naturschutzgebiet ausgewiesen (Archiv)Bild: Jochen Tack/dpa/picture alliance

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Versäumnisse bei Ausweisung und Erhalt von Naturschutzgebieten. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde mit. Konkret geht es um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Deren Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten.

Vertragsverletzungsverfahren

Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch räumte Berlin die Bedenken im Laufe der Jahre nicht aus.

Fristen längst verstrichen

Mittlerweile sei die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland" in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission jetzt mit. Die Behörde bemängelte unter anderem, dass "die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar" seien.

Wirksamkeit von Maßnahmen gefährdet

Die EU-Kommission gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, "für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen". Dies habe "erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit" der Maßnahmen. Sollte es zu einer Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof kommen, drohen hohe Strafzahlungen.

uh/qu (dpa,afp)