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Politik

EU will Abschiebungen effizienter machen

13. September 2018

Drei Monate Abschiebehaft, kürzere Fristen für Einsprüche: Die Regeln für Abschiebeverfahren sollen in allen EU-Staaten einheitlich werden, so EU-Migrationskommissar Avrampoulos. Das sei ein "deutliches Signal".

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Illustration Abschiebung
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Die EU-Kommission will effizientere Abschiebeverfahren in Europa. Das Thema sei eines der "kontroversen" im Rahmen der Migration, sagte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos in Brüssel. Doch die Rückführungen seien eine wichtige Säule der Migrationspolitik. Die Quote der tatsächlichen Rückführungen ist laut der Kommission von 45,8 Prozent im Jahr 2016 auf 36,6 Prozent im Jahr 2017 gesunken. Die Vorgehensweise von Mitgliedstaaten variiere stark. Deshalb sollten die Regeln vereinheitlicht werden.

Konkret schlägt die EU-Kommission mindestens drei Monate Abschiebehaft vor, damit die Mitgliedstaaten genug Zeit hätten die bürokratischen Angelegenheiten für die Abschiebung zu erledigen. Ferner wird eine Kooperationspflicht beim Rückführungsverfahren eingeführt. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten der Kommission zufolge die Möglichkeit, Informationen zu erhalten, um die Identität der Migranten zu überprüfen und die für die Rückführung erforderlichen Reisedokumente zu bekommen.

Migranten "von gefährlichen Reisen" abhalten

Zudem solle es ein "vereinfachtes Verfahren" mit kürzeren Einspruchsfristen für Asylbewerber geben, deren Anträge bereits an der Grenze abgelehnt wurden. Ziel der Änderungen sei "ein deutliches Signal", dass es in der EU wirksame Verfahren zur Rückführung von Migranten ohne gültigen Aufenthaltstitel gebe, erklärte die Kommission. Dies solle auch dafür sorgen, "Migranten von vornherein von gefährlichen Reisen" in die EU abzuhalten. 

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos (Foto: Getty Images)
EU-Innenkommissar Dimitris AvramopoulosBild: Getty Images/A. Gebert

Derzeit ziehen sich Abschiebungen vielfach in die Länge, weil Dokumente aus den Heimatländern der Betroffenen fehlen, die Nationalität unklar ist oder das Einverständnis des Herkunftslandes für die Rückführung fehlt. Die Kommission will mit den Änderungen verhindern, dass Betroffene bei längeren Verfahren untertauchen oder in ein anderes EU-Land weiterreisen, um sich der Abschiebung zu entziehen.

Grenzschutz und Küstenwache ausbauen

Darüber hinaus will die EU-Kommission die Europäische Grenz- und Küstenwache sowie das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ausbauen. Die Zahl der Grenzschützer soll bis 2020 auf 10.000 Grenzschützer erhöht werden. Daran sollen sich auch die Mitgliedstaaten beteiligen, etwa indem sie mehr Beamte senden. 

Die beschleunigten Grenzverfahren sollen laut Kommission künftig auch in den sogenannten kontrollierten Zentren an den EU-Außengrenzen stattfinden können, die der EU-Gipfel im Juni gefordert hat. In sie sollen über das Mittelmeer kommende Flüchtlinge verteilt werden, um zwischen Migranten mit und ohne Recht auf Asyl zu unterscheiden. 
"In einigen Fällen könnten Asylanträge direkt in den kontrollierten Zentren in einem Schnellverfahren bearbeitet werden", erklärte die Kommission. "Bei abschlägiger Asylentscheidung könnte das besondere Grenzverfahren für eine schnelle Rückführung genutzt werden."

jmw/hf (kna, afp)