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Internetnutzer müssen Cookies aktiv zustimmen

1. Oktober 2019

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Internetnutzern gestärkt. Ein voreingestelltes Häkchen ist bei der Einwilligung zu Cookies nicht erlaubt. Nutzer müssen der Speicherung aktiv zustimmen.

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Checkbox
Der Nutzer muss den Haken selbst setzenBild: Imago Images/Science Photo Library

Im vorliegenden Fall hatte ein deutscher Betreiber für ein Gewinnspiel auf seiner Seite ein Kästchen zur Einwilligung zur Benutzung von Cookies bereits mit einem Haken versehen. Die Zustimmung lag damit automatisch vor. Das Häkchen konnte zwar entfernt werden, damit werde eine Zustimmung aber nicht wirksam erteilt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nun.

Egal, welche Daten

Es mache auch keinen Unterschied, ob personenbezogene Daten oder andere Informationen auf dem Gerät des Nutzers gespeichert oder abgerufen werden, erklärte der EuGH. Der Nutzer solle "vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre" geschützt werden. "Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht", urteilten die Richter.

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Der EuGH befasste sich mit dem Fall, da der Bundesgerichtshof das EU-Gericht um Auslegung der EU-Datenschutzvorschriften gebeten hatte. Über den konkreten Rechtsstreit in Deutschland entscheidet nun der Bundesgerichtshof, der dabei aber die Vorgaben des EuGH beachten muss.

ust/fab (afp, dpa, rtr)