1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Frist für Bildungspaket wird verlängert

21. April 2011

Nun also doch: Arme Familien können länger Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Die Frist wird um zwei Monate verlängert, beschloss ein Runder Tisch unter Bundessozialministerin Ursula von der Leyen.

https://p.dw.com/p/111wG
Eine Lehrerin gibt einem Schüler Nachhilfe (Foto: DW)
Auch Nachhilfestunden gehören zum BildungspaketBild: DW/ Petra Lambeck

Das Bildungspaket bekommt eine zweite Chance: Bei einem Krisentreffen in Berlin haben sich Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesländer und Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) darauf geeinigt, die Frist zur Beantragung von Leistungen vom 30. April auf den 30. Juni zu verlängern. Zudem sei vereinbart worden, Eltern sowie Mitarbeiter von Behörden, Kindertagesstätten und Schulen besser zu informieren, sagte die Ministerin am Donnerstag (21.04.2011) in Berlin.

Hintergrund des Treffens war der schleppende Start des Bildungspakets. Bisher haben nur wenige arme Familien die Leistungen beantragt. Diese werden auch rückwirkend für die Zeit ab 1. Januar gewährt. Es geht um Zuschüsse etwa für warmes Mittagessen, Nachhilfe, Schulausflüge oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen und andere Leistungen ab Januar. Betroffen sind etwa 2,5 Millionen Kinder von Langzeitarbeitslosen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, und von Geringerverdienern und Wohngeldempfängern. Insgesamt stehen für das Paket 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Kommunen sollen Briefe schreiben

Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (rechts) und ihre niedersächsische Kollegin Ayguel Oezkan bei der Krisensitzung (Foto: dapd)
Bundessozialministerin von der Leyen (re) und ihre niedersächsische Kollegin Oezkan bei der KrisensitzungBild: dapd

Die Kommunen würden die betroffenen Eltern anschreiben und dabei konkret auch die Ämter benennen, bei denen sie Bildungshilfen für ihre Kinder beantragen können, sagte von der Leyen nach dem Treffen. Auch sollten Schulen und Kindertagesstätten direkt auf die Eltern zugehen. Um mehr potenzielle Antragsteller zu erreichen, solle ein mehrsprachiges Informationspaket geschnürt werden. Das Ministerium selbst werde sich allerdings nicht in einem Brief an die Eltern richten, fügte die Ministerin hinzu.

Das Bildungspaket war zusammen mit der Neuregelung der Leistungen für Langzeitarbeitlose (Hartz IV) am 29. März inkraftgetreten. Weil Anträge für die Bildungsleistungen bei den Behörden zunächst nur schleppend eingingen, hatte von der Leyen zu dem Runden Tisch eingeladen.

Opposition kritisiert Informationspolitik

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig hatte vor dem Treffen Unverständnis darüber geäußert, dass man bedürftige Familien nicht angeschrieben und über die neuen Möglichkeiten informiert habe. In dem Brief, mit dem Langzeitarbeitslose auf die höheren Regelsätze hingewiesen worden seien, hätte man auch über das Bildungspaket informieren können.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, wies darauf hin, dass die Zahl der Anträge zuletzt deutlich gestiegen sei. In einigen Landkreisen seien es bereits 30 Prozent. Offenkundig hätten viele Bürger wegen der aktuellen Debatte reagiert.

Nachfrage nimmt allmählich zu

Schüler im Speisesaal einer Berliner Grundschule (Foto: dpa)
Schüler im Speisesaal einer Berliner GrundschuleBild: dpa

Nach Erhebungen des Deutschen Städtetags wächst die Nachfrage nach den Zuschüssen in einigen Städten spürbar. In etwa einem Drittel der befragten Städte liege der Anteil der Berechtigten, die Anträge gestellt haben, über 10 Prozent, in einem Fünftel bereits zwischen 15 und 35 Prozent, teilte der Verband mit. Allerdings seien es in zwei Dritteln der Städte derzeit noch unter 10 Prozent.

Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags, Monika Kuban, sagte, dass es so kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes "etwas Zeit und Geduld" brauche, "bis alle Eltern erreicht werden". Die Städte hätten jedoch bereits intensiv über die neuen Leistungen informiert. Viele Städte bereiteten außerdem weitere Werbemaßnahmen vor.

Auslöser für die Einführung des Bildungspakets war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2010, das vor allem die Berechnung der Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig bezeichnet hatte. Der Bedarf für Bildung sei nicht ausreichend berücksichtigt, rügten die Richter. Sozialministerin Ursula von der Leyen setzte danach darauf, die Bildungsausgaben nicht in den Regelsatz einzurechnen, sondern getrennt als Sachleistung abzurechnen. Erst sollte dies über eine elektronische Bildungskarte geschehen, dann über Gutscheine. Nun soll es auf Antrag Unterstützung geben.

Autor: Reinhard Kleber (dapd, dpa, epd, afp)

Redaktion: Dirk Eckert