Gauck darf Klartext reden
10. Juni 2014Die Richter in Karlsruhe wiesen eine Klage der NPD ab, mit der die rechtsextreme Partei gegen entsprechende Äußerungen des Staatsoberhauptes vorgegangen war. Die NPD sah sich durch Joachim Gauck diffamiert. Der Präsident hatte Ende August 2013 - und damit kurz vor der Bundestagswahl - im Gespräch mit Schülern auf wochenlange, von der NPD unterstützte Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin reagiert. Vor rund 400 Jugendlichen sagte der Bundespräsident: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Und dazu sind Sie alle aufgefordert."
Diese Äußerung sei nicht zu beanstanden, entschied das höchste deutsche Gericht. Der Bundespräsident werde den mit dem Amt verbundenen Erwartungen nur gerecht, wenn er auf gesellschaftliche Entwicklungen und allgemeinpolitische Herausforderungen entsprechend seiner Einschätzung eingehen könne. Dabei habe er einen weiten Gestaltungsspielraum und entscheide frei über Themen und die jeweils angemessene Kommunikationsform, betonten die Richter. Im Fall der "Spinner"-Äußerung habe der Bundespräsident die von Verfassung wegen gesetzten Grenzen negativer öffentlicher Äußerungen über politische Parteien nicht überschritten.
Allgemeine Zustimmung zur Urteil
Gaucks Staatssekretär David Gill erklärte, der Bundespräsident sei dankbar für die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil habe Bedeutung weit über den konkreten Fall hinaus. In Berlin wurde das Urteil parteiübergreifend begrüßt. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte: "Gegen Extremisten ist eine klare Sprache kein verfassungsrechtliches Problem, sondern Ausdruck der wehrhaften Demokratie, die im Grundgesetz angelegt ist." Es sei richtig, dass der Bundespräsident das Wort auch zu Risiken und Gefahren für das Gemeinwohl ergreifen dürfe.
Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, nannte das Urteil "erfreulich". "Gegen die NPD brauchen wir klare Worte und deutliche Formulierungen." Auch die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, begrüßte den Urteilsspruch. "Es ist das gute Recht des Bundespräsidenten, Stellung gegen Neonazis zu beziehen."
NPD-Chef abgeschmettert
Auch mit einer zweiten Entscheidung stärkten die Verfassungsrichter das Amt des Bundespräsidenten: Das Gericht wies die Klage von NPD-Chef Udo Pastörs gegen die Verfahren zur Wiederwahl von Bundespräsident Horst Köhler 2009 und der Wahl von Christian Wulff 2010 ab. Beide Wahlen seien verfassungskonform. Pastörs hatte bemängelt, das sich die Kandidaten für das Präsidentenamt in der Bundesversammlung nicht vorstellen durften. Die Mitglieder der Bundesversammlung hätten nicht die Rechte von Bundestagsabgeordneten, entschieden die Verfassungsrichter. Das Grundgesetz sehe die Wahl des Staatsoberhauptes "ohne Aussprache" vor.
Die Bundesversammlung, sie tritt einzig zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen, besteht aus den Bundestagsabgeordneten und gleich vielen Abgesandten der Landtage. Da die NPD in einigen ostdeutschen Landtagen sitzt, gelangten auch eine Handvoll Rechtsextremisten in die Bundesversammlung. Diese stellen dort einen - natürlich völlig chancenlosen - Präsidentschaftskandidaten auf. Die Bundesländer haben in Karlsruhe den Antrag gestellt, die NPD als verfassungsfeindlich zu verbieten.
wl/zam (dpa, afp, rtr)