Harte Strafen für Gefolgsleute Saddam Husseins
11. März 2009Der Strafgerichtshof in Bagdad verurteilte am Mittwoch (11.03.2009) zwei Brüder von Ex-Präsident Saddam Hussein zum Tod am Galgen. Bei dem Verfahren vor dem Sondertribunal für die Verbrechen des Saddam-Regimes ging es um die Hinrichtung von 42 Händlern. Richter Rauf Raschid Abderrahman befand sieben der acht Angeklagten wegen vorsätzlichen Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig. Einer wurde freigesprochen.
Der ehemalige Innenminister Watban Ibrahim al-Hassan und der frühere Direktor des Sicherheitsdienstes, Saabawi Ibrahim al-Hassan, sind Halbbrüder Saddams aus der zweiten Ehe seiner Mutter.
Nach drei Todesurteilen noch 15 Jahre Haft
Ex-Außenminister Tarik Asis (72) wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Asis hatte jede Beteiligung an der Hinrichtung abgestritten. Der Anwalt von Asis, Badea Aref, bezeichnete das Urteil als "politisch" und "extrem hart". "Ich habe erwartet, dass das Gericht seine Unschuld anerkennt", sagte er. Asis sei außerhalb des Iraks gewesen, als die Kaufleute getötet wurden. Er sitzt noch in einem weiteren Prozess wegen der Verfolgung des Clans von Kurdenpräsident Massud Barsani auf der Anklagebank.
Saddams Privatsekretär Abid Hamid Mahmud, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Ali Hassan al-Madschid, unter seinem Spitznamen Chemie-Ali bekannt, wurde nochmals zu 15 Jahren verurteilt. Er war erst Anfang März 2009 wegen der Tötung von Dutzenden Schiiten zum dritten Mal zum Tode verurteilt worden.
Ein früherer Finanzminister wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, der frühere Sekretär von Staatschef Saddam Hussein muss lebenslänglich ins Gefängnis.
Schlüsselpositionen in der Familie
Saddam hatte viele Schlüsselpositionen im Sicherheitsapparat mit Verwandten besetzt. Barsan Ibrahim al-Hassan, der dritte von Saddams Halbbrüdern, war bereits in einem früheren Prozess zum Tode verurteilt worden. Er wurde im Januar 2007, wenige Tage nach Saddam Husseins Exekution, gehängt.
1992 waren im Irak in einem Schnellverfahren 42 Geschäftsleute zum Tode verurteilt worden. Sie sollen das UN-Embargo als Vorwand dafür benutzt haben, um Wucherpreise für Grundnahrungsmittel zu fordern. Ihr Besitz wurde damals vom Staat konfisziert. Die Vereinten Nationen hatten nach dem Einmarsch der irakischen Truppen in Kuwait 1990 Wirtschaftssanktionen gegen den Irak verhängt. (sam/sti)