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Politik

Kieler Uni verbietet Vollverschleierung

13. Februar 2019

Eine muslimische Studentin erscheint vor Weihnachten mit Nikab zu einer Botanik-Lehrveranstaltung. Die Kieler Universität hat daraufhin Richtlinien zur Verschleierung erlassen. Das Verbot gilt aber nicht überall.

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Dänemark Verbot für islamische Gesichtsverschleierung
Wieviel Mimik und Gestik ist mit Nikab zu erkennen?Bild: Reuters/A. Kelly

Es geht vor allem um Vorlesungen, Seminare, Beratungsgespräche und Prüfungen. "Auf dem Campus könnten Studierende aber auch eine Burka oder Nikab, die nur einen Augenschlitz zulässt, tragen", sagte Universitätssprecher Boris Pawlowski.

In der am 29. Januar beschlossenen Richtlinie der Hochschule heißt es, das Präsidium habe dafür Sorge zu tragen, dass "die Mindestvoraussetzungen für die zur Erfüllung universitärer Aufgaben sichergestellt sind ". Dazu gehöre auch "die offene Kommunikation, welche nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik beruht". Ein Gesichtsschleier behindere diese offene Kommunikation.

Ein Gesetz nicht nur für die Uni

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte den Beschluss und kündigte eine Gesetzesinitiative gegen das Tragen von Gesichtsschleiern in den Schulen an. Sie will bestehende Handlungsleitlinien im Zuge einer Reform des Schulgesetzes konkretisieren. Ein Kopftuchverbot soll damit ausdrücklich nicht verbunden sein, das ist im Unterricht erlaubt.

Deutschland: Schülerin mit Kopftuch, Debatte NRW
Kopftuch in der Schule - das gehtBild: picture-alliance/dpa/W. Kastl

Keine bundesweite Regelung in Sicht

Die Uni Kiel ist mit ihrer Entscheidung kein Vorreiter. Nach Angaben Pawlowskis hat die Universität Gießen bereits vor einigen Jahren ein solches Verbot erlassen. Eine einheitliche Regelung gibt es aber in Deutschland nicht. "Empfehlungen zum Thema gibt es bisher nicht", heißt es in einer Mitteilung der Hochschuldirektorenkonferenz.

Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags von 2014 bewertet eine Verankerung eines Verschleierungsverbots im Grundgesetz als "nicht unproblematisch". Es verwies aber auf andere Möglichkeiten: In Betracht kommt demnach etwa ein Verbot der Gesichtsverschleierung in öffentlichen Gebäuden, bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes sowie bei Schülerinnen.

fab/ww (dpa, epd)