Kölner Auto-Raser müssen doch ins Gefängnis
22. März 2018Damit korrigierten die Richter am Kölner Landgericht das Urteil einer anderen Kammer vom April 2016. Diese hatte die 24 und 25 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.
Die beiden in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 ein Autorennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte eine 19 Jahre alte Radfahrerin. Die Studentin starb. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Urteil berührt öffentliches Rechtsempfinden
Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt hätten.
Deshalb musste sich das Kölner Landgericht in dem Revisionsprozess erneut mit der Frage der Bewährung befassen. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte gefordert, die Aussetzung der Strafen zur Bewährung aufzuheben. Die für eine Bewährung gesetzlich vorgeschriebenen "besonderen Umstände" seien im vorliegenden Fall nicht gegeben, so der Anklagevertreter.
Illegale Autorennen hatten in der Vergangenheit häufig Gerichte beschäftigt und zu unterschiedlichen Urteilen geführt. Erst kürzlich hob der BGH das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser auf. Sie hatten bei einem Rennen einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer eines anderen Autos ums Leben kam.
uh/jj (dpa, afp)