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Politik

Haftstrafen für Brandanschlag in Nauen

9. Februar 2017

Im August 2015 wurde in der brandenburgischen Stadt Nauen eine geplante Flüchtlingsunterkunft niedergebrannt. Jetzt hat das Landgericht Potsdam die Täter zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt.

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Deutschland | Prozess Brandanschlag Nauen
Bild: picture-alliance/dpa/dpa-Zentralbild/B. Settnik

Wegen des Brandanschlags muss der ehemalige NPD-Politiker Maik S. für acht Jahre ins Gefängnis. Zusätzlich erhielt der 29-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für andere rechtsextreme Delikte. Einen zweiten Angeklagten, Dennis W., verurteilte die Staatsschutzkammer als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Wegen Beihilfe zu der Brandstiftung und anderen Delikten erhielten vier weitere Angeklagte Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren auf Bewährung. 

Bei dem Brandanschlag im August 2015 war die Sporthalle einer Schule, die als Notunterkunft für Asylsuchende vorgesehen war, durch die Flammen völlig zerstört worden. Verletzt wurde niemand. Den Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf rund dreieinhalb Millionen Euro. Die Höchststrafe für Brandstiftung liegt bei zehn Jahren Haft.

Umfangreiche Geständnisse von Mitangeklagten hatten die Ermittler auf die Spur von Maik S. gebracht. Der Kommunalpolitiker hatte die Brandstiftung im Prozess gestanden, sprach jedoch von einem "Unfall". Er gab an, er habe die Halle als politisches Zeichen nur "einrußen" wollen.

Motiv Fremdenfeindlichkeit

Fremdenfeindliche Motive stritt der Hauptangeklagte ab. Dagegen erklärte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in seiner Urteilsbegründung, Maik S. und seine Mittäter hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Motiven gehandelt. "Der Anschlag sollte ein Zeichen an die Flüchtlinge sein: Ihr seid hier nicht willkommen, hier ist kein Platz für euch und ihr seid hier nicht sicher", sagte Horstkötter. "Dies ist eine tiefe Missachtung unserer Rechtsordnung."

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre und neun Monate Haft gefordert. Den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung ließ die Staatsanwaltschaft während des Verfahrens fallen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die beiden Haupttäter sitzen bereits seit längerer Zeit in Untersuchungshaft.

kle/uh (afp, dpa, epd)