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Politik

Trumps Einreiseverbot kann in Kraft treten

4. Dezember 2017

Erfolg für US-Präsident Trump: Die jüngsten Einreisebeschränkungen der Regierung für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern sind vom Obersten Gerichtshof erstmal für gültig erklärt worden.

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USA Trumps Einreiseverbot
Reisende auf dem Internationalen Flughafen von Los AngelesBild: Getty Images/D. McNew

Das Oberste Gericht des Landes hat die jüngste Version des Dekrets von Präsident Donald Trump vollumfänglich in Kraft gesetzt. Allerdings gilt die Entscheidung nur vorübergehend, bis über die noch laufenden Berufungen gegen den Erlass entschieden ist, wie der Supreme Court in Washington mitteilte. Das Oberste Gericht will sich also noch eingehender mit dem Erlass befassen.

Trump hatte die dritte Fassung des Dekrets am 25. September in Kraft gesetzt. Es enthält Einreisebeschränkungen für Bürger der mehrheitlich muslimischen Staaten Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Syrien und Tschad. Außerdem wird allen Staatsbürgern von Nordkorea und Regierungsvertretern aus Venezuela die Einreise in die USA untersagt. Die Regierung in Washington hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht.

Trump erklärte im September, er wolle mit der Maßnahme die Terrorbedrohung für die USA verringern.  Politische Gegner seiner Dekrete sehen darin eine Diskriminierung. Das Einreiseverbot sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von unteren Instanzen auf Eis gelegt worden. Es handelte sich bereits um die dritte derartige Maßnahme, die Trump verhängte. Schon bei den beiden anderen Verboten hatten Gerichte die Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Während die Restriktionen der beiden ersten Dekrete zeitlich befristet waren, sollen die Regelungen des jüngsten Dekrets unbefristet gelten.

Zähes juristisches Tauziehen

Bereits Mitte November hatte Trump im juristischen Tauziehen um seine Einreiseverbote einen Etappensieg errungen: Ein Berufungsgericht in San Francisco genehmigte die dritte Version des Einwanderungsdekrets in Teilen. Der Widerspruch der US-Regierung gegen mehrere erstinstanzliche Entscheidungen sei "teilweise angenommen, teilweise abgelehnt" worden, erklärte das Berufungsgericht des neunten Bezirks. Menschen aus sechs vorrangig muslimischen Ländern, die keine engen familiären oder beruflichen Verbindungen in die USA nachweisen können, dürfen demnach nicht einreisen.

Einreisestopp für Flüchtlinge in den USA

Ausgenommen von dem Einreiseverbot für Bürger aus den sechs Staaten sind Menschen, die "enge Beziehungen mit einer Person oder einer Einrichtung in den USA nachweisen können". Dies gilt für Großeltern, Enkel, Schwager und Schwägerinnen, Onkel und Tanten, Neffen und Nichten sowie Cousins und Cousinen von in den USA lebenden Ausländern. Beziehungen zu einer Universität oder einem Arbeitgeber müssten "dokumentiert" werden, um ein Visum erhalten zu können, erklärte das Berufungsgericht.

kle/rb (dpa, afp, ape, rtre)

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