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Politik

Seehofer verbietet Neonazi-Vereinigung

1. Dezember 2020

Die Gruppe hat sich nach einem berüchtigten SS-Kommandeur benannt und träumt vom einem neuen Nazi-Staat. Nun gab es Razzien in drei Bundesländern.

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Deutschland Symbolbild Polizei
Bild: Fotostand/Gelhot/picture alliance

Mit der "Wolfsbrigade 44" hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erneut eine Neonazi-Vereinigung verboten. Das teilte sein Sprecher Steve Alter auf Twitter mit. Die Gruppierung sei auch unter dem Namen "Sturmbrigade 44" bekannt. Seehofer erklärte: "Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren."

Am frühen Dienstagmorgen begannen Polizeibeamte in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen damit, die Wohnungen von insgesamt elf Vereinsmitgliedern zu durchsuchen. Ziel der Razzien war unter anderem die Beschlagnahmung von Vereinsvermögen sowie möglicher rechtsextremistischer Propagandamittel. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden schreckt die Gruppe, die Mitglieder in vier Bundesländern haben soll, vor Gewalt nicht zurück.

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"Entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates": Bundesinnenminister Horst Seehofer (Archivbild)Bild: Michael Kappeler/dpa/picture alliance

Die Zahl 44 im Namen der Neonazi-Gruppe steht als Code für den vierten Buchstaben im Alphabet - DD als Abkürzung für "Division Dirlewanger" und bezieht sich auf den berüchtigten Kriegsverbrecher und Kommandeur einer Sondereinheit der Waffen-SS, Oskar Dirlewanger, in der Zeit des Nationalsozialismus. Ziel der Gruppierung sei ein "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz", hatte die Bundesregierung in einer früheren Auskunft auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ausgeführt. Die Gruppe, die seit 2016 existiert und zunächst unter dem Namen "Sturmbrigade 44" aktiv war, verfügt nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden über eine feste Struktur. Mitglieder haben sich an rechtsextremen Demonstrationen beteiligt.

Waffen in der Tasche

Anfang 2018 war in einem Zug eine Tasche mit Waffen und einem T-Shirt mit dem Aufdruck "Sturmbrigade 44 Köthen-Anhalt" gefunden worden. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte es im Juli 2019 Durchsuchungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gegeben.

Laut Bundesinnenministerium waren für diesen Dienstag in Sachsen-Anhalt ebenfalls Razzien geplant. Das Verwaltungsgericht Halle und in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hätten jedoch - im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten in den anderen drei Bundesländern - keine ausreichende Grundlage für Durchsuchungsbeschlüsse erkannt.

In diesem Jahr hat Seehofer mit "Combat 18" und "Nordadler" bereits zwei rechtsextreme Gruppen sowie eine antisemitische Reichsbürger-Vereinigung verboten.

jj/sti (dpa, afp, rtr)