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Russland: Internet im Visier der Gesetzgeber

14. Februar 2008

Der Föderationsrat arbeitet an Novellen zum Mediengesetz, die die Tätigkeit von Internet-Publikationen regeln sollen, meldet das offizielle Presseorgan der russischen Regierung "Rossijskaja gaseta". Experten warnen.

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Bild: picture-alliance/dpa

Initiiert werden die Gesetzesänderungen vom Mitglied des Föderationsrates, Wladimir Sluzker. Sie sollen ihm zufolge die russischen Internetzeitungen dazu bringen, "nach zivilisierten Regeln zu spielen". Eine der wichtigsten Änderungen soll eine Bestimmung werden, wonach für eine Internetseite eine zwingende Registrierung entsteht, wenn sie mehr als 1.000 Besucher pro Tag hat. Dies würde Artikel 12 des Mediengesetzes entsprechen, wonach eine Registrierungspflicht für Printmedien entsteht, wenn deren Auflage 1.000 Exemplare übersteigt, erläuterte Sluzker und fügte hinzu: "Einen Medien-Status auf freiwilliger Basis können auch Internet-Publikationen bekommen, wenn sie weniger als 1.000 Besucher haben."

Angestrebt wird auch eine Änderung von Artikel 57 des Mediengesetzes, der vorsieht, dass Medien von der Verantwortung für die Veröffentlichung falscher Angaben befreit sind, wenn sie eine "wörtliche Wiedergabe von Mitteilungen und Material darstellen, das von anderen Medien verbreitet wurde". Sluzker meint, ungewissenhafte Journalisten missbrauchten diese Regelung, indem sie verleumderisches Material aus dem Internet übernehmen würden. Auf diese Weise würden sie die Verantwortung umgehen.

Rechtliche und technische Fragen

Die Gegner der Änderungen betonen, diese seien nicht realisierbar, allein schon deswegen, weil derzeit keine klare juristische Definition für "Internet-Medien" bestehe. Viele Blogs und Dating-Seiten im russischen Internet würden täglich weit mehr als 1.000 Besucher haben. Gemäß der Gesetzesnovelle müssten sie sich alle als "Medien" registrieren lassen.

Fragen wirft auch die technische Umsetzung des Gesetzentwurfs auf. Nach Ansicht des Generaldirektors von "RosBusinessConsulting", Sergej Moltschanow, ist das Internet ein solch flexibles Medium, dass man es nur schwer mit Hilfe des traditionellen gesetzlichen Rahmens reglementieren könne. "Wie wird man beispielsweise die Seiten kontrollieren, die mehr als 1.000 Besucher haben, und wer wird sie zählen? Wer wird die Verantwortung tragen, wenn die Besucherzahl einer Seite 1.000 übersteigt und die Seite nicht als Medium registriert ist?", fragt Moltschanow.

Behörden droht Überlastung

Nach Ansicht eines anderen Experten, des Mitglieds des Kollegiums von Medien-Juristen, Fedor Krawtschenko, wäre die Behörde "Rosswjasochrankultura", die für die Regulierung des Medienbereichs in Russland zuständig ist, nicht in der Lage, alle unter die neuen Kriterien fallenden Internetseiten zu registrieren und eine entsprechende Lizenz auszustellen. "Die Behörde hat zu wenig Personal", betonte er und warnte: "Die Verabschiedung des Gesetzes wird für Durcheinander und lange Schlangen bei der Registrierung sorgen."

Der Experte der Internetfirma "Sup", Anton Nosik, meint, die Novelle zum Mediengesetz werde nicht durchkommen. "Selbst Wladimir Putin hat sich noch 1999 gegen eine Registrierungspflicht für Internetseiten ausgesprochen. Eine Mehrheit in der Staatsduma wird solche Änderungen nicht unterstützen, und sie werden im Ausschuss liegen bleiben", so Nosik. Falls der Gesetzentwurf vom Föderationsrat doch gebilligt werden sollte, würde er nicht umsetzbar sein, allein schon deshalb, weil keine einheitliche Methode beim Zählen der Besucher von Internetseiten bestehe, so der Experte. Wie die "Rossijskaja gaseta" berichtet, könnten die Gesetzesänderungen schon im Frühjahr der Staatsduma zur Erörterung vorgelegt werden.

DW-Russisch