Schweizer Parlament lehnt Burka-Verbot ab
26. September 2019Mit 34 zu neun Stimmen und zwei Enthaltungen hat das Parlament in Bern die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" zurückgewiesen. Ein Gegenvorschlag des Bundesrates dagegen erhielt eine breite Zustimmung der Abgeordneten: 35 zu acht Stimmen bei ebenfalls zwei Enthaltungen.
Laut dem Gegenvorschlag muss künftig jeder sein Gesicht zeigen, wenn die Identität der Person festgestellt werden soll. Doch solle die Entscheidung letztlich bei den Kantonen liegen.
Bei der Volksinitiative ging es darum, dass in der ganzen Schweiz niemand mehr sein Gesicht in der Öffentlichkeit verhüllen darf. Betroffen wären Musliminnen, die in der Schweiz leben und Nikab oder Burka tragen, Touristinnen, die ihr Gesicht verhüllen, und vermummte Demonstranten oder Hooligans. Fastnachtsmasken wären weiterhin erlaubt. Die Initiative sah eine Ausnahme für "einheimisches Brauchtum" vor.
Der Bundesrat, also die Regierung, will mit ihrem Gegenvorschlag Anpassungen im Gesetz vornehmen, die weniger weit gehen. So soll im Strafrecht ausdrücklich festgehalten werden, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht zu verhüllen. Zudem sollen Nikabs und andere Verhüllungen im Kontakt mit Behörden verboten werden. Verhüllte Musliminnen müssten zum Beispiel bei der Fremdenpolizei das Gesicht zeigen und ein Bußgeld zahlen, falls sie es nicht tun.
Ausdruck der Schwäche
In der Debatte sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter, die Gesichtsverhüllung von Frauen passe nicht zur Schweiz und sei Ausdruck eines erzkonservativen, ja radikalen Islam. Umgekehrt stünden aber "auch Kleidervorschriften im Widerspruch zu unserer liberalen Gesellschaft". Ein Verhüllungsverbot wäre "ein Ausdruck der Schwäche". Der Gegenvorschlag löse die Probleme dort, wo sie entstünden.
Die Verschleierung muslimischer Frauen ist seit Jahren ein Thema in der Schweiz. Internationale Aufmerksamkeit erregte 2009 eine Initiative für ein Minarettverbot. Burka-Verbote gibt es bereits seit Juli 2016 im Kanton Tessin sowie seit Jahresbeginn in Sankt Gallen. Im Tessin waren seither vor allem Vermummte bei Fußball- oder Hockeyspielen betroffen. Frauen mit Burka oder Nikab erhielten dagegen kaum eine Geldbuße, wie es hieß.
Frankreich ahndet das Tragen etwa von Nikabs mit bis zu 150 Euro. Wer eine Frau zur Gesichtsverhüllung zwingt, kann mit bis zu 30.000 Euro Strafe belegt werden. In Belgien werden 15 bis 25 Euro Bußgeld für das Verhüllen des Gesichts erhoben. Auch Österreich und Dänemark kennen Verhüllungsverbote. Das niederländische Parlament hat die Verschleierung in Verwaltungsgebäuden, Kliniken, Schulen und Verkehrsmitteln untersagt.
uh/se (kna, nzz.ch)