Stammzellen-Import unter strengen Auflagen erlaubt
31. Januar 2002Der Antrag, der von Margot von Renesse (SPD), Andrea Fischer (Grüne) und Maria Böhmer (CDU) eingebracht worden war, sieht ein grundsätzliches Importverbot mit einem sogenannten Erlaubnisvorbehalt vor. Nach Ansicht der Antragsteller handelt es sich bei den Stammzellen nicht um Embryonen, weshalb sie nicht genauso schutzwürdig seien.
Für die Einfuhr bereits bestehender Stammzelllinien soll ein Stichtag gelten, um Anreize für die weitere Gewinnung von Stammzellen zu gewinnen und somit die Tötung weiterer Embryonen zu verhindern. Eine zentrale Ethikkommission soll die ethische Vertretbarkeit der Ausnahmezulassungen prüfen.
Der Antrag hatte sich in einer Stichwahl gegen den Antrag für ein absolutes Importverbot durchgesetzt. Dieser Antrag erhielt 265 Stimmen. Insgesamt wurden im zweiten Wahlgang 617 gültige Stimmen abgegeben. Zehn Abgeordnete stimmten mit Nein, zwei enthielten sich. Am Donnerstag will die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) über Anträge für Fördergelder für Forschungsprojekte zu embryonalen Stammzellen entscheiden. (pg)