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Die UNESCO-Welterbeliste

Julia Elvers-Guyot (dpa)26. Juni 2011

Seit 1978 erstellt die UN-Organisation für Wissenschaft, Kultur und Bildung (UNESCO) eine Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt. Ein Stichwort.

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Auf die UNESCO-Listen werden einzelne Denkmäler, historische Städte und Landschaften gesetzt, wenn diese von so außergewöhnlichem Wert sind, dass für ihren Schutz die ganze Menschheit verantwortlich sein soll und nicht nur ein Staat. Die Länder, in denen das jeweilige Weltkulturerbe oder Naturerbe liegt, sind zur Erhaltung der Denkmäler verpflichtet. Geld dafür gibt es jedoch nicht automatisch.

Deutschland überproportional vertreten

Bis zur diesjährigen Sitzung des Welterbekomitees (20.-29.06.2011) standen 911 Denkmäler in 151 Ländern auf der ständig wachsenden Liste. Deutschland ist seit Samstag (25.06.2011) mit 35 Stätten überproportional gut vertreten. Aufgenommen wurden vor den Buchenwäldern unter anderem der Kölner Dom (1978), die Altstädte von Wismar und Stralsund (2002) sowie das Wattenmeer (2009). Im Ausland sind unter anderem die chinesische Große Mauer und der Nationalpark Serengeti in Tansania geschützt.

Rote Liste

Wenn die UNESCO ein Denkmal für gefährdet hält, setzt es dieses auf eine so genannte Rote Liste. Im Extremfall kann der Welterbe-Titel sogar ganz entzogen werden. Ein solcher Beschluss traf 2009 das Dresdner Elbtal wegen des Baus der Waldschlösschenbrücke über die Elbe. Es war erst das zweite Mal, dass die UNESCO ein Denkmal von der Welterbeliste strich.