Tadschikisches Strafgesetzbuch demnächst mit höheren Strafen für Menschenhandel und Sklaverei
22. Mai 2003Köln, 21.5. 200, DW-radio / Russisch, aus Duschanbe
Die Abgeordneten der unteren Kammer des tadschikischen Parlaments haben am Mittwoch (21.5.) mit Stimmenmehrheit einen Gesetzentwurf über Änderungen und Ergänzungen am Strafgesetzbuch Tadschikistans angenommen, die eine Strafe für den Menschenhandel vorsehen. Mit Einzelheiten Nigora Buchsari-sade:
Zum ersten Mal wird dem Strafgesetzbuch ein Artikel zugefügt, der den Begriff "Menschenhandel" und damit verbundene Verbrechen vorsieht. Dass ähnliche Verbrechen in Tadschikistan bei weitem keine Einzelfälle sind, wird durch soziologische Umfragen und Forschungen bekräftigt, die in der Republik tätige internationale Organisationen durchführen. Diese entdeckten mehrere Hundert Opfer sexueller oder wirtschaftlicher Sklaverei sowohl in Tadschikistan selbst als auch außerhalb der Republik. So wurden nach Angaben der Internationalen Migrationsorganisation im Jahr 2001 über 1000 tadschikische Frauen durch Betrug ins Ausland gebracht und zur Prostitution gezwungen. Die Experten sind jedoch der Ansicht, dass die tatsächliche Zahl dieser Frauen viel höher ist, da viele Frauen nicht über die Sache sprechen.
Eben die Verschärfung der Strafgesetzgebung in diesem Bereich soll zu einer Maßnahme werden, die der Zunahme des Menschenhandels im Wege stehen soll. Nach Ansicht der internationalen Experten habe die tadschikische Rechtsprechung bis jetzt lediglich niedrige Strafen für Menschenhandel und Ausbeutung verhängt. Der neue Artikel sieht eine Erhöhung des Strafmaßes für solche Verbrechen auf bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug vor. (lr)