Keine Abstimmung in Deutschland!
5. Mai 2017"Das ist politisch nicht vorstellbar", meint Regierungssprecher Steffen Seibert klipp und klar. Gefragt worden war in der Regierungspressekonferenz, ob ein weiteres, ein zweites türkisches Referendum auch in Deutschland stattfinden könnte. Diesmal über eine Einführung der Todesstrafe. Die Antwort: Nein! Denn die Todesstrafe würde dem deutschen Grundgesetz und europäischen Werten klar widersprechen, so der Sprecher von Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Und um das ganz deutlich zum machen, stellte Seibert nochmal die Rechtslage klar: "Wenn ein anderer Staat hier in Deutschland in seinen Botschaften oder in seinen Konsulaten Wahlen oder Abstimmungen durchführen will, dann ist das genehmigungspflichtig."
Einigkeit bei CDU und SPD
Ausgelöst hatte die Debatte zuvor der SPD-Chef und Kanzlerkandidat Martin Schulz. Er hatte dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" gesagt: "Eine solche Abstimmung darf unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken nicht stattfinden". Es könne in Deutschland nicht über ein Instrument abgestimmt werden, das den Werten und der Verfassung des Landes widerspreche. In der Regierungspressekonferenz ergänzte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes, diese Position sei mit Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) abgestimmt. Große Einigkeit in der Regierung in dieser Frage, lautete die Botschaft.
Erdogans lautes Nachdenken
Dabei steht noch gar nicht fest, ob es eine solche Volksbefragung überhaupt geben wird. Aber der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan denkt offenbar darüber nach. Dabei hatte er selbst - noch als Ministerpräsident - die Todesstrafe 2004 abgeschafft. Vor allem, weil sie damals den Bestrebungen für einen türkischen EU-Beitritt im Wege stand. Jetzt ist das anders, Erdogan hatte erst Mitte April für sein Referendum über eine Änderung der Verfassung eine knappe Mehrheit bekommen. Das nun eingeführte Präsidialsystem verleiht ihm weitaus größere Macht, und ein EU-Beitritt ist in weite Ferne gerückt. Nach dem gescheiterten Putsch gegen ihn im vergangenen Jahr geht Erdogan rücksichtslos gegen Oppositionelle vor. Und immer öfter denkt er laut über eine Wiedereinführung der Todesstrafe nach.
Streit schon beim Verfassungs-Referendum
Beim Verfassungsreferendum Mitte April waren noch 1,4 Millionen in Deutschland lebende Türken wahlberechtigt. Rund die Hälfte von ihnen nahm in den Stimmlokalen zumeist in türkischen Konsulargebäuden daran teil. 62 Prozent votierten für die stärkere Machtfülle für Erdogan. Weitaus mehr als in der Türkei selbst.
Die jetzige, klare Position der deutschen Regierung wurde von den Grünen mit Erleichterung aufgenommen: Der Bundestags-Abgeordnete Özcan Mutlu sagte: "Ich freue mich, dass die Bundesregierung nach wochenlanger Rumeierei nun unmissverständlich klar macht, dass in Deutschland ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe nicht zugelassen wird."
Erneute schwere Belastung der Beziehungen droht
Setzt Erdogan seine Pläne in die Tat um, droht beiden Ländern erneut eine schwere Belastung ihrer Beziehungen. Schon während des Verfassungs-Referendums hatte Erdogan immer wieder mit scharfen Tönen gefordert, dass türkische Politiker auch in Deutschland für eine Teilnahme an der Befragung werben durften. Vornehmlich solche der türkischen Regierungspartei AKP. Mehrere deutsche Kommunen verhinderten solche Auftritte. Deutschland und die EU haben zuletzt wiederholt klar gemacht, dass eine erneute Einführung des Todesstrafe das endgültige Aus der EU-Beitrittsgespräche bedeuten würde. Diese Gespräche liegen ohnehin seit Längerem auf Eis.